Optimale Verschattung von Bildschirmarbeitsplätzen mit Lichtleittechnik
Die Bildschirmarbeitsplatzverordnung, als Teil des neuen Arbeitsschutzrahmengesetzes, schreibt verstellbare Lichtschutzvorrichtungen vor:
Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wie möglich vermieden werden. Eine
gleichmäßige, nicht zu helle Raumausleuchtung soll erzielt werden.
Relevante Voraussetzungen sind:
Für die optimale praktische Umsetzung dieser Verordnung empfehlen wir folgende REFLEXA-Außenjalousien
die um die Lichtleittechnik erweitert werden.
Dies ermöglicht dem Benutzer je nach Jahreszeit den Tageslichteinfall selbst zu regulieren.
Die Lichtleittechnik bewirkt eine Umleitung des einfallenden Tageslichtes über die Raumdecke und verteilt dieses gleichmäßig im Raum. Darüber hinaus kann durch ein entsprechendes Einstellen der Lamellen der Raum blendfrei (z.B. bei bewölktem Himmel) gehalten werden.
38°-Arbeitsstellung
Beim Herunterfahren des Raffstores schaltet sich die Arbeitsstellung automatisch ein und wendet die Lamellen in einen 38° Öffnungswinkel. Dieser Winkel gewährleistet einen optimalen Sonnen- und
Blendschutz und entspricht den Anforderungen der neuen ArbeitsstättenVerordnung.
Die 38° Arbeitsstellung wird in jeder beliebigen Anhalteposition des Raffstores gehalten und kann ebenso in jeder Position durch das Rückwärtswenden deaktiviert oder wieder aktiviert werden. Die
Anwendung der REFLEXA Arbeitsstellung verhindert die störende Raumabdunklung beim Herunterfahren. Das bedeutet für den Anwender eine Erleichterung in der Bedienung und ein erhöhtes
Wohlbefinden.
Die REFLEXA Arbeitsstellung benötigt keine zusätzlichen speziellen Motoren oder Steuerungselemente.
Sie ist sowohl bei Elektro- als auch bei Kurbelantrieb möglich.
>> Suchen Sie sich hier die passende Lamellenfarbe aus <<